Altgeräte-Rücknahme nach Gesetz

Bei Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts haben Sie laut Gesetz die Möglichkeit, bei der Lieferung des Neugeräts Ihr Altgerät kostenlos mitzugeben. Voraussetzung ist, dass das Altgerät der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Dies gilt für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Fernseher, Monitore, Notebooks, Tablets) und 4 (Großgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde, E-Bikes, Fitnessgeräte) des Elektrogesetzes.

So funktioniert es:

  1. Bestellen Sie die Altgeräte-Rücknahme zusammen mit Ihrem neuen Gerät.
  2. Bei der Lieferung Ihres neuen Gerätes wird Ihr Altgerät kostenlos mitgenommen.

Bitte beachten Sie:

  • Pro Neugerät kann jeweils nur ein Altgerät der gleichen Art zurückgenommen werden.
  • Einbaugeräte müssen ausgebaut, abgeschlossen und frei zugänglich sein.
  • Trennen Sie das Altgerät vom Strom- und Wassernetz.
  • Entfernen Sie alle Wasserreste aus dem Altgerät.
  • Bei Kühl- und Gefriergeräten, tauen Sie Ihr Altgerät ab.
  • Verpacken Sie das Altgerät nicht.
  • Herausnehmbare Akkus und Batterien, Leuchtmittel oder Leuchtröhren müssen von Ihnen entfernt und entsorgt werden.
  • Fest verbaute Akkus oder Batterien dürfen nicht beschädigt sein.
  • Bei E-Bikes muss der Akku am E-Bike verbaut sein und darf keine Beschädigungen und keine Hitzeentwicklungen aufweisen.
  • Zusammengebaute Fitnessgeräte müssen vor der Abgabe demontiert werden.
  • Löschen Sie alle personenbezogener Daten und Infos vom Gerät.
  • Eine Mitnahme von Altgeräten, die verdreckt sind, auslaufen, Wärmeentwicklung aufweisen oder physisch beschädigt sind, ist nicht möglich.