Altgeräte-Rücknahme & Entsorgungshinweise

Altgeräte-Rücknahme nach Gesetz

Bei Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts haben Sie laut Gesetz die Möglichkeit, bei der Lieferung des Neugeräts Ihr Altgerät kostenlos mitzugeben. Voraussetzung ist, dass das Altgerät der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Dies gilt für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte), 2 (Bildschirme, Fernseher, Monitore, Notebooks, Tablets) und 4 (Großgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde, E-Bikes, Fitnessgeräte) des Elektrogesetzes.

So funktioniert es:

  1. Bestellen Sie die Altgeräte-Rücknahme zusammen mit Ihrem neuen Gerät.
  2. Bei der Lieferung Ihres neuen Gerätes wird Ihr Altgerät kostenlos mitgenommen.

Bitte beachten Sie:

  • Pro Neugerät kann jeweils nur ein Altgerät der gleichen Art zurückgenommen werden.
  • Einbaugeräte müssen ausgebaut, abgeschlossen und frei zugänglich sein.
  • Trennen Sie das Altgerät vom Strom- und Wassernetz.
  • Entfernen Sie alle Wasserreste aus dem Altgerät.
  • Bei Kühl- und Gefriergeräten, tauen Sie Ihr Altgerät ab.
  • Verpacken Sie das Altgerät nicht.
  • Herausnehmbare Akkus und Batterien, Leuchtmittel oder Leuchtröhren müssen von Ihnen entfernt und entsorgt werden.
  • Fest verbaute Akkus oder Batterien dürfen nicht beschädigt sein.
  • Bei E-Bikes muss der Akku am E-Bike verbaut sein und darf keine Beschädigungen und keine Hitzeentwicklungen aufweisen.
  • Zusammengebaute Fitnessgeräte müssen vor der Abgabe demontiert werden.
  • Löschen Sie bei Speichermedien alle persönlichen Daten und Infos.
  • Eine Mitnahme von Altgeräten, die verdreckt sind, auslaufen, Wärmeentwicklung aufweisen oder physisch beschädigt sind, ist nicht möglich.

Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne ist untersagt. Enthalten die Produkte Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, oder Lampen, müssen diese vor der Entsorgung entnommen und getrennt entsorgt werden.

Rückgabe von Altgeräten

Altgeräte können im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgegeben werden, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Unter folgendem Link finden Sie ein Verzeichnis der Rücknahmestellen: www.take-e-back.de

Datenschutz

Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten sind für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.